News und Aktuelles

2-Phasen-Ausbildung

Wer seit dem 1. Dezember 2005 erstmals einen LFA der Kategorie B oder A bekommt fällt unter folgende Regelung:
Die Ausbildung (erste Phase) funktioniert nach wie vor wie bis heute bekannt. Nach der praktischen Prüfung tritt eine dreijährige "Probezeit" (zweite Phase) in Kraft.
Und das wiederum heisst:

1. Während diesen drei Jahren sind zwei Weiterbildungstage zu besuchen. Der erste innerhalb des ersten halben Jahres nach der Prüfung.

2. Bei Delikten welche zum FA-Entzug führen, wird die Probezeit um ein Jahr verlängert.

2.1 Bei einem zweiten Delikt, welches zum Entzug führt, wird die Fahrberechtigung entzogen und vom bestehen einer neuen Prüfung abhängig gemacht.


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Marco Hagmann
dipl. Verkehrslehrer und Motorradinstruktor
Mehrhaldenstrasse 18b
5415 Nussbaumen
Telefon: 056 / 282 41 81
Fax: 056 / 282 41 86
email: info@hagmanet.ch

........denn Fahrausbildung
......................... ist Vertrauenssache!


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