News und Aktuelles
2-Phasen-Ausbildung
Wer seit dem 1. Dezember
2005 erstmals einen LFA der Kategorie B oder A bekommt fällt
unter folgende Regelung:
Die Ausbildung (erste Phase) funktioniert nach wie vor wie bis
heute bekannt. Nach der praktischen Prüfung tritt
eine dreijährige "Probezeit" (zweite Phase) in
Kraft.
Und das wiederum heisst:
1. Während diesen drei Jahren sind zwei Weiterbildungstage
zu besuchen. Der erste innerhalb des ersten halben Jahres nach
der Prüfung.
2. Bei Delikten welche zum FA-Entzug führen, wird die Probezeit
um ein Jahr verlängert.
2.1 Bei einem zweiten Delikt, welches zum Entzug führt, wird
die Fahrberechtigung entzogen und vom bestehen einer neuen Prüfung
abhängig gemacht.
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Marco
Hagmann
dipl. Verkehrslehrer und Motorradinstruktor
Mehrhaldenstrasse 18b
5415 Nussbaumen
Telefon: 056 / 282 41 81
Fax: 056 / 282 41 86
email: info@hagmanet.ch
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........denn
Fahrausbildung
......................... ist
Vertrauenssache! |
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